Häufig gestellte Fragen
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Wie sitze ich richtig?
- die Entlastung des Rückens durch einen offenen Sitzwinkel
- die Erleichterung des Aufrichtens durch eine Negativneigung der Sitzfläche
- die körpergerechte Unterstützung durch Anpassbarkeit von Rückenlehne, Sitzfläche und Armlehnen
Warum soll ich einen höhenverstellbaren Schreibtisch kaufen?
- langes Sitzen ist auf Dauer ungesund
- weniger Rückenschmerzen
- erhöhte Lebenserwartung
- tieferes Risiko für Typ-2-Diabetes, Herzinfarkte, Thrombosen und Krebs
- tieferes Risiko für Depressionen, Kopfschmerzen und Übergewicht
- Verlangsamung des Alterungsprozesses
- tieferes Risiko für Osteoporose (Knochenschwund)
Worauf sollte ich beim Kauf eines höhenverstellbaren Schreibtisches achten?
- Hat der Tisch eine elektrische oder manuelle Höhenverstellung?
- Memoryschalter ja/nein?
- Stabilität des Tisches
- Hubkraft des Schreibtisches (wie viel kg bewegt er?)
- Hat der Tisch eine Kabelwanne für das Kabelmanagement unter dem Tisch?
- Kommt der Schreibtisch ohne störende Beintraverse zwischen den Hubsäulen aus?
- Ist eine gewisse Lebensdauer durch ein Zertifikat belegt?
Welche Voraussetzungen muss ein ergonomischer Bürostuhl erfüllen?
Ein guter Stuhl sollte entsprechend seinem Einsatzort und Zweck in allen Maßen flexibel sein. Er bietet Ihnen bei der Arbeit volle Bewegungsfreiheit und unterstützt die Dynamik des Sitzens.
Ferner sollte er sich durch Verständlichkeit der Funktionen und leichte Handhabung auszeichnen.
Achten Sie bei Ihrer Wahl auf:
- eine Freifließmechanik: Der Stuhl folgt mühelos jeder Bewegung
eine stufenlos bewegliche Sitzfläche oder eine Sitzfläche in Sattelform zur Unterstützung des offenen Sitzwinkels - die Einstellbarkeit der Mechanik auf das Körpergewicht
- eine verstellbare Sitztiefe zur Anpassung an die Oberschenkellänge
- eine anpassbare Höhenverstellung für jede Körpergrösse
- höhenverstellbare Rücken- und Armlehnen
körpergerecht geformte Rückenlehne und Sitzpolster (keine Sitzmulde!) - eine ausreichende Unterstützung der Brustwirbelsäule
Optimale Entlastung der Schulter-Nacken-Muskulatur erreichen Sie durch eine Kopfstütze.
Was ist eine Lordosenstütze?
Ist Sitzen im 90°-Winkel richtig?
Diese Frage muss man mit einem ganz klaren NEIN beantworten, denn diese Sitzhaltung entspricht so gar nicht unserer Anatomie. Die ideale Haltung des Menschen ist eine stehende Position und dies entspricht einem Hüftwinkel von 180°. Aber den ganzen Arbeitstag stehen ist natürlich auch nicht die richtige Empfehlung. Wir würden viel zu schnell ermüden, da die Muskeln in dieser Haltung nicht ausreichend bewegt würden.
Die bessere Sitzhaltung ist also die mit einem geöffneten Hüftwinkel bis 125°. In dieser Haltung wird die gesamte Rückenmuskulatur entlastet und die Blutgefäße in der Hüfte und den Knien werden entlastet.
Wie hoch sollte ich sitzen?
Die Knie sollten immer tiefer als das Becken sein. Nehmen Sie einen offenen Sitzwinkel (der Winkel zwischen Oberkörper und Oberschenkel) zwischen 100° und 125° ein.
Voraussetzung für den offenen Sitzwinkel ist eine nach vorn bewegliche Sitzfläche (Negativneigung) oder die Sattelform.
Wie hoch sollte mein Tisch sein?
Das Ermitteln der richtigen Tischhöhe ist ganz leicht: Bringen Sie zunächst Ihren Stuhl auf die optimale Höhe, sitzen Sie aufrecht und winkeln Sie Ihre Ellenbogen auf 90° an, sodass diese rechtwinklig zu Ihrem Oberkörper nach vorne zeigen.
Ihre Unterarme sollten Sie nun auf der Tischplatte bequem ablegen können, ohne dass Sie Ihren Rumpf beugen müssen. Das gleiche Prinzip gilt für die richtige Tischhöhe im Stehen.
Arbeiten Sie mit einer Tastatur, liegt die optimale Tischhöhe um 3 - 5 cm unter den gemessenene Werten, um die Höhe der Tastatur auszugleichen. Deshalb empfehlen sich höhenverstellbare Tische.
Warum sollte ein Stuhl sich bewegen?
Stillsitzen widerspricht einfach der menschlichen Natur. Körperliche Bewegung ist die Voraussetzung für eine ausreichende Ernährung des Bandscheibengewebes.
Monotone Muskeltätigkeit und einseitige Belastung der Bandscheiben sowie anderer Strukturen werden so vermieden und Verspannungen vorgebeugt. Und: Bewegung baut Stress ab.
Wie reduziere ich Schulter-Nacken-Verspannungen?
Basis für eine entspannte Schulter-Nacken-Muskulatur ist die Streckung der Lendenwirbelsäule und die Brustkorbhebung.
Dies bewirkt eine physiologische Stellung der Halswirbelsäule - Voraussetzung für eine entspannte Muskulatur.
Achten Sie auf:
- eine angemessene Tischhöhe
- einen angemessenen Monitorabstand und die richtige Monitorhöhe
- eine entlastende Stellung beim Lesen durch eine schräge Schreibtischauflage
- eine Entlastung des Schultergürtels durch korrekte Tastatur- und Mausposition sowie Handballenauflagen
Eine Reduktion belastender Blickwechsel erreichen Sie außerdem durch Konzepthalter.
Worauf ist bei einem ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz zu achten?
Häufigste Ursachen für Rückenbeschwerden sind falsch eingerichtete Arbeitsplätze, nicht dem Körper angepasste Bürostühle und mangelnde Bewegung bei der sitzenden Tätigkeit.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle Tipps für einen ergonomischen Bildschirmarbeitsplatz geben.
- Richten Sie den Sehabstand zum Bildschirm auf mindestens 50 cm ein. Hierzu ist eine Tischtiefe von 80 cm erforderlich.
- Richten Sie die Höhe des Bildschirms so ein, dass Sie über ihn hinwegschauen können. Die oberste lesbare Information muß unter der Augenhöhe liegen.
- Sorgen Sie für ausreichend Auflagefläche für Ihre Unterarme auf der Tischplatte. Wenn dies nicht möglich ist, benutzen Sie anpassbare Unterarmstützen, die an der Tischplatte angebracht werden können.
- Verändern Sie häufig Ihre Sitzposition. Noch besser ist es an einem höhenverstellbaren Steh-Sitz-Tisch zu arbeiten.
- Nutzen Sie Arbeitsunterbrechungen für Entlastungs- und Dehnungsübungen Ihrer Muskulatur.
- Gönnen Sie Ihren Augen Erholung, indem Sie den Blick öfters frei im Raum oder ins Freie schweifen lassen.
Gern machen wir für Sie eine individuelle Arbeitsplatzberatung.
Welcher Monitor-Abstand ist für mich der richtige?
Der optimale Monitorabstand ist abhängig von der Bildschirmgröße und Ihrer individuellen Sehstärke sowie den Sehgewohnheiten. Generell belastet ein zu geringer Abstand die Augenmuskulatur.
Richten Sie sich bitte nach folgenden Maßen:
Monitor-Größe Abstand zu den Augen
15-Zoll 50-70cm
17-Zoll 65-80cm
19-Zoll und mehr 75-100cm
Eine Tischtiefe von 80 cm ist in der Regel zu gering, Voraussetzung für einen angemessenen Sehabstand bei einem 17-Zoll-Monitor ist eine Tischtiefe von 100 cm.
Bei modernen Flachbildschirmen dagegen reicht eine Tischtiefe von 80 cm aus.
Eine Entlastung der Augenmuskulatur wird außerdem erreicht, indem Sie die Zeichengröße entsprechend erhöhen.
Worauf ist bei der Kostenerstattung für einen ergonomischen Bürostuhl zu achten?
Bei besonderen krankheitsbedingten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, eine Bezuschussung bei den Sozialversicherungsträgern in Deutschland für ergonomische Büromöbel zu beantragen.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, ergonomische Büromöbel zur Verfügung zu stellen.
Einsicht in die Verordnung
Einsicht in das Arbeitsschutzgesetz
Viele Hersteller bezeichnen Ihre Möbel als ergonomisch, dennoch erfüllen sie die Vorraussetzung für gesundes Sitzen nicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sollte man aus gesundheitsbedingten Gründen besondere Hilfsmittel oder Büromöbel zur beruflichen Wiedereingliederung benötigen, können die Träger die Kosten hierfür übernehmen.
Jeder Versicherte kann einen solchen Antrag stellen.
An wen müssen Sie sich wenden?
- ab 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung: Rentenversicherung
- Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder Berufskrankheit: Berufsgenossenschaft
- Ist man weniger als 15 Jahre versichert beschäftigt: Arbeitsagentur
- Studenten, Beamte und Sonderfälle: Landeswohlfahrtsverbände
- Behinderte: Integrationsamt
Wenden Sie sich bitte am Besten an die jeweiligen Beratungsstellen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Antrag auf Leistung zur Rehabilitation und eventuelle Zusatzfragebögen
- Ärztliches Attest eines Facharztes oder Entlassungsbericht der Rehaklinik.
- Sinnvoll ist eine Empfehlung für ein entsprechendes Hilfsmittel.
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung
- Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
Welche Hilfsmittel werden bezuschusst oder bewilligt?
Alle Hilfsmittel die der beruflichen Rehabilitation dienen, können bezuschusst werden. Es kann sich dabei um Stehpulte, Steh- Sitz-Tische, orthopädische Bürostühle oder Arbeitshilfen für die Bildschirmarbeit, wie ergonomische Mäuse und Tastaturen, Unterarmstützen etc. handeln.
Das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über, mit anderen Worten, sollten Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie es mitnehmen.
Hier kommen Sie zum Deutsche Rentenversicherung Bund
Welche Anträge Sie speziell für Ihren Fall brauchen,können Sie auf der oben genannten Seite des Rentenversichung Bund, rechts unter Bürgerservice, mit einem "kostenlosen Anruf" oder die "Schnelle Frage per Mail" herausbekommen.
Wie Sie Home-Office und Büromöbel steuerlich absetzen
Home-Office steuerlich absetzen
Wer im Home-Office arbeitet, kann die entstehenden Kosten bis zu einem Betrag von 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen, sofern das häusliche Arbeitszimmer bestimmte Anforderungen erfüllt. Arbeitsmittel und Büromöbel lassen sich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen — Dazu zählt auch der Bürostuhl! Sie müssen also zu Hause nicht auf den Komfort eines rückenschonenden Bürostuhls verzichten.
Erfahren Sie hier, wie Sie das Arbeitszimmer und Büromöbel, wie den Bürostuhl, steuerlich absetzen können.
Arbeitszimmer absetzen
ABZIEHBARE GESAMTKOSTEN BIS ZU 1.250 €
Voraussetzung, um die gesamten Kosten Ihres Home-Office steuerlich absetzen zu können ist, dass Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das kann der Fall sein, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Firma keinen individuellen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder auch bei angeordneter Heimarbeit, wie aktuell in Corona-Zeiten. Zudem muss es sich um einen separaten Raum handeln, welcher nahezu ausschließlich beruflich und so gut wie gar nicht privat genutzt wird.
In dem Fall, dass Ihr Home-Office den Mittelpunkt Ihrer beruflichen und betrieblichen Arbeit darstellt, können alle Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden.
Die absetzbaren Kosten liegen bei maximal 1.250 €. Falls Sie nur für wenige Monate im Home-Office arbeiten, reicht dieser Jahresbetrag vielleicht aus, doch sind Sie länger im Home-Office, können Ihre eigentlichen Kosten diesen fixen Betrag übersteigen. Diese Kosten können nicht abgesetzt werden.
Kosten für einen Bürostuhl, Arbeitstisch oder andere Büromaterialien, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden, können in jedem Fall und unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorliegt, bei der Steuer geltend gemacht werden.
Bürostuhl absetzen
BETRIEBSAUSGABE
Wenn Sie als Selbstständiger Ausgaben für Büro- und Geschäftsausstattung haben, zählt das zu den Betriebsausgaben. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG zufolge können diese Beträge als erfolgswirksame Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Abhängig vom Abschreibungsmodell können Bürostühle mit einem Nettokaufpreis unter 800 € sofort über geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) als Aufwand verbucht werden. Dadurch wird der Stuhl noch im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd abgesetzt (§ 6 Abs. 2 EStG).
ARBEITSMITTEL
Arbeitsmittel sind Büromöbel wie Bürostühle, Tische oder technische Geräte, die benötigt werden, damit Sie Ihre Arbeit verrichten können. Wenn Sie als Arbeitnehmer solche Arbeitsmittel kaufen, um Ihren Arbeitsplatz im Home-Office einzurichten, sind diese Ausgaben Werbungskosten. Dabei ist es sogar gleich, ob ein eigenes Zimmer für die Arbeit genutzt wird oder der Stuhl im Esszimmer aufgestellt wird. In jedem Fall können Sie die Ausgabe absetzen.
WERBUNGSKOSTEN
Ausgaben für die oben genannten Arbeitsmittel gelten also als Werbungskosten. Unter Werbungskosten fallen demnach Aufwendungen, mit denen Sie Ihre beruflichen Einnahmen erwerben, sichern und erhalten (§ 9 Abs. 1 EstG). All das kann von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören ebenfalls Fahrtkosten zur Arbeit oder Ausgaben für Fachliteratur.
BERUFLICHE NUTZUNG IM HOME-OFFICE
Selbst wenn Sie nur wenig oder unregelmäßig von Zuhause aus arbeiten, können Ausgaben für Arbeitsmittel abgesetzt werden. Nur anteilige Kosten wie z.B. Stromkosten können Sie ausschließlich dann absetzen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz von Ihrem Arbeitgeber bereitgestellt wird.
Für den Betrag, der letztlich für den Kauf eines Bürostuhls absetzbar ist, ist der Anteil der beruflichen Nutzung wichtig. Für diesen Anteil gibt es drei Nutzungsstufen.
Nutzen Sie den Bürostuhl weniger als 10 % beruflich, können Sie die Kosten nicht absetzen. Liegt die berufliche Nutzung zwischen 10 % und 89 % bestimmt der zeitliche Anteil der beruflichen Nutzung, wie hoch der Prozentsatz (beruflicher Kostenanteil) ist, den Sie absetzen dürfen. Stellen Sie sich vor, Sie nutzen Ihren Bürostuhl 4 Stunden täglich beruflich und 2 Stunden privat dann sind 66,6 % des Kaufpreises absetzbar. Ab 90 % beruflicher Nutzung können die vollen Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
WERBUNGSKOSTENPAUSCHALE
Im Jahr liegt die Summe, die jedem Arbeitnehmer als Werbungskosten zugestanden wird bei 1.000 €. Dieser Werbungskostenpauschalbetrag wird automatisch bei jedem Arbeitnehmer in der Einkommenssteuer berücksichtigt.
Bleiben Sie bei Ihren Gesamtausgaben inklusive Ihres neuen Bürostuhls unter dem Betrag, können die vollen 1.000 € abgesetzt werden. Mehr jedoch nicht.
Liegen Ihre Werbungskosten aufgrund eines Bürostuhlkaufs über dem Betrag, können Sie die höhere Summe geltend machen.
Lesen Sie in § 9 des Einkommenssteuergesetzes nach, was alles zu den Werbungskosten zählt.
WEITERE INFORMATIONEN
Meist müssen Belege für Ausgaben bei der Steuererklärung nicht beigelegt werden, doch heben Sie alle Belege für den Kauf oder auch Instandsetzung Ihres Bürostuhls auf. Manchmal kann es sein, dass diese nachgefordert werden.
Jegliche Kosten die durch Reparatur, Reinigung oder Wartung eines Arbeitsmittels entstanden sind absetzbar.
Selbst wenn Sie vor einiger Zeit einen Bürostuhl für den privaten Gebrauch gekauft haben, diesen aber nun teilweise oder hauptsächlich beruflich nutzen, können Sie diesen nachträglich als Arbeitsmittel unter Werbungskosten absetzen.
Ein hochwertiger Bürostuhl ist ein nachhaltiges Investment. Er rechnet sich nicht nur finanziell, sondern leistet täglich einen wertvollen Dienst für Ihre Gesundheit.
(Büro-) Stühle für Kleinwüchsige
Praktisches Hilfsmittel für mehr Mobilität
Wir von sitz·art® helfen, um die Herausforderungen des Alltags zu meistern – trotz Kleinwuchs.
Unsere Vela Stühle unterstützen kleine und kleinwüchsige Menschen auf vielen Wegen. Ob als Bürostuhl oder als Möbelstück für zu Hause, zum Beispiel in der Küche. Wir passen jedes Modell an die individuellen Bedürfnisse an.
Der Kleinwuchs kann mit verschiedenen Hürden einhergehen. Nicht alle müssen sich zu Problemen entwickeln. Denn das richtige Hilfsmittel kann Ihren Alltag erleichtern.
Unsere Vela Stühle bieten:
- Eine elektrische Höhenverstellung
- Fußbrett für mehr Halt
- Stabile Armlehnen
- Bequemlichkeit und Sicherheit